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Zur Abnahmefähigkeit einer Software gehört die Betriebstauglichkeit, die ihrerseits nur gegeben ist, wenn neben einer technischen Funktionsfähigkeit auch die zur Software dazugehörende Dokumentation geliefert wurde. Problematisch ist in diesem Zusammenhang, wann eine Dokumentation gebrauchstauglich ist. Im Grundsatz soll die Dokumentation den Anwender in die Lage versetzen, das Programm zu überprüfen und zu nutzen und damit die zu einer Abnahme erforderlichen Tests durchzuführen.

 

Wenn Sie kaum Zeit für die Abnahme haben oder unterstützt werden möchten:  

Wir

  • prüfen, ob die Leistung vollständig erbracht wurde
  • bauen ggf. das notwendige Test-Equipment auf und testen, ob die vertraglich vereinbarten Funktionen korrekt umgesetzt sind
  • liefern Korrekturvorschläge und reden mit dem Hersteller



Gut gedacht. Gut gemacht.

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denk & dachte Software: Gut gedacht. Gut gemacht.